Die Wichtigkeit des Arbeitszeugnisses

Die wichtigkeit des arbeitszeugnisses

Vorbemerkung: In der Schweiz hat das Arbeitszeugnis - im Gegensatz zu vielen anderen Ländern - einen hohen Stellenwert und verdient eine entsprechende Sorgfalt.

Tipps für Arbeitgeber/innen

Grundsätzlich hat der Empfänger das Recht, das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag zu erhalten. Falls das aus Gründen fehlender Ressourcen oder anderer nachvollziehbarer Gründe nicht möglich ist, teilen Sie dies der betreffenden Person frühzeitig mit. Falls ein Zeugnis für eine neue Anstellung benötigt wird, erstellen Sie ein kurzes Zwischenzeugnis mit dem Hinweis, dass das Abschlusszeugnis so bald wie möglich folgt.

Vergessen Sie die Bezeichnungen „zur Zufriedenheit, zur vollen Zufriedenheit, zur vollsten Zufriedenheit“. Mit diesen Ausdrücken kann ein HR sofort die Aussage des Zeugnisses erkennen und muss nicht den ganzen Text lesen.

Bestätigen Sie Ihre Transparenz, indem Sie am Ende des Zeugnisses folgenden Hinweis anbringen: Wir bekennen uns zu uncodierten Zeugnissen. Zur Transparenz gehört auch, dem Zeugnisempfänger einen Entwurf des Zeugnisses vorzulegen. Sie „riskieren“ damit vielleicht eine unzufriedene Rückmeldung. Wenn Sie aber das Zeugnis wohlwollend und gemäss den arbeitsrechtlichen Grundlagen ausgestellt haben, müssen Sie keine rechtlichen Schritte befürchten.

Und bitte, bitte, bitte: Verfassen Sie ein Zeugnis, das auf einer Seite Platz hat. Es erleichtert Ihnen und dem Empfänger den weiteren Umgang mit dem Dokument. Bei längeren Texten wählen Sie einfach eine kleinere Schrift.

Falls Sie sich nicht zutrauen, ein Zeugnis zu erstellen, holen Sie sich professionelle Unterstützung.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend

 

Beispiel eines sehr guten Zeugnisses: Zeugnis_Elektroing

 

 

 

 

Tipps für Arbeitnehmer/innen

 

Sie haben das Recht, von Ihrem Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis zu verlangen (Art 330a OR)

Je nach Austrittsgrund (z. B. nach unverschuldeter Entlassung) kann ein Arbeitszeugnis emotional aufwühlen. Nehmen Sie sich daher Zeit zum Durchlesen in einer ruhigen und entspannten Umgebung.

Prüfen Sie die Korrektheit der Eckdaten (Personalien, Anstellungszeit, Tätigkeiten usw) und die formellen Vorgaben eines Arbeitszeugnisses. Darunter besonders die Darstellung Ihres Verhaltens.

Sollte Ihr Arbeitgeber die unsäglichen Zufriedenheitsfloskeln verwenden wie „zur Zufriedenheit, zur vollen Zufriedenheit, zur vollsten Zufriedenheit“, bitten Sie um deren Streichung. Falls er sich weigert, bieten Sie ihm an, das Zeugnis von einer Drittperson umschreiben zu lassen, ohne den Inhalt zu verändern.

Sie haben das Recht, Ihr Zeugnis am letzten Arbeitstag zu erhalten. Falls dies nicht der Fall ist und Ihr Arbeitgeber dies auch nicht begründet, setzen Sie eine Frist von max. 1 Monat. Wird diese Frist nicht eingehalten, wenden Sie sich an eine an eine professionelle Stelle, z.B. das Arbeitsgericht und informieren den früheren Arbeitgeber über diesen Schritt.

Falls Sie beim Inhalt auf Unklarheiten, Widersprüche oder sogar auf Unwahrheiten stossen, nehmen Sie mit dem Arbeitgeber Rücksprache. Falls dies nicht fruchtet, holen Sie sich professionelle Unterstützung. 

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